Einrichtung

Vitos Giessen-Marburg

Träger der Einrichtung

Vitos GmbH

 

Name der Einrichtung

Vitos Gießen-Marburg, Station 6/1

Vitos Giessen-Marburg, Haus 2

Vitos Gießen-Marburg, Übergangseinrichtung

 

Lage der Einrichtung

Die Klinik und die Übergangseinrichtung liegen in einem weitläufigen parkartigen Gelände. Die Gießener Stadtmitte ist ca. 2 km entfernt. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Kliniksgelände.

 

Altersstruktur

Die Aufnahme von Müttern/Vätern mit ihren Kindern erfolgt im Rahmen der stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung eines Elternteils bzw. der Eltern. Kinder können bis zum Eintritt des Schulalters aufgenommen werden. Der behandlungsbedürftige Elternteil muss volljährig sein.

 

 

Allgemeinpsychiatrie I: Station 6/1

 

Ansprechpartner/innen

Frau Dr. A. Schliephake (Stellvertretende Klinikdirektorin)

annelie.schliephake@vitos-giessen-marburg.de

 

Renate Seibel-Osterode (Sozialdienst)

renate.seibel-osterode@vitos-giessen-marburg.de

Tel.: 0641/403 309

 

Aufnahmekapazität

Auf der Station 6.1. sind maximal 3 Plätze für die Mutter-Kind-Behandlung vorgesehen. Die Mutter wird als Patientin aufgenommen; ihr Aufenthalt wird von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für das Kind werden i.d.R. vom Jugendamt oder der Krankenkasse übernommen. Der Antrag wird in Zusammenarbeit mit unserem Sozialdienst gestellt und sollte vor der Aufnahme positiv beschieden sein.

 

Ziele/Konzeption

Zielgruppe der Station 6.1 sind Mütter mit psychischen Störungen um die Zeit der Geburt (z.B. Schwangerschaftsdepression, Wochenbettdepression, Wochenbettpsychose) sowie psychisch erkrankte Mütter, die wir mit ihren Säuglingen/Kleinkindern bis zum Einschulalter gemeinsam aufnehmen. Hier geht es besonders um:

 

  • Die Steigerung der Behandlungsmotivation
  • Die Herstellung und Stabilisierung einer natürlichen und angstfreien Beziehung zwischen Mutter und Kind
  • Die Aufrechterhaltung, Festigung und Verbesserung der Mutter-Kind-Beziehung
  • Die Vermeidung ständig wechselnder Bezugspersonen für das Kind
  • Die Vermeidung einer Heimunterbringung des Kindes

 

Eine Bereitschaft zur freiwilligen psychiatrischen Behandlung ist erwünscht. Wir bieten ein Vorgespräch und die Besichtigung der Station an. Eine Aufnahme von Patientinnen, die ihre Kinder im Rahmen der Erkrankung extrem gefährden, ist ausgeschlossen. Eine psychotische Symptomatik ist jedoch bei Absprachefähigkeit kein Ausschlusskriterium.

 

Betreuungsintensität

Während der zahlreichen therapeutischen Aktivitäten wird die Betreuung des Kindes durch Mitarbeiter der Klinik übernommen. Alle Situationen, in denen Unsicherheiten, Ängste oder auch Fehlverhalten auftreten, werden intensiv besprochen und ggf. geübt. Gespräche über den Tagesablauf, Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Belastbarkeit sowie eine genaue Vorbereitung der Situation zu Hause nach der Entlassung werden angeboten. Nach Absprache mit den Eltern arbeiten wir zusammen mit den Familienangehörigen, Hebammen, niedergelassenen Kinderärzten, der Universitätsklinik, Kinder- und Jugendpsychiatern, der Familienhilfe der Jugendämter sowie Kindergärten/Kindertagesstätten.

 

Räumliche Ausstattung

Die Station 6.1 ist eine offene Station. Zur Aufnahme einer Mutter mit Kind wird ein Einzelzimmer eingerichtet, welches nur für die Patientin und das Team zugänglich ist. Die Station verfügt über ein kindgerecht eingerichtetes Spielzimmer.

 

 

Suchtbereich (klinisch): Drogenentgiftung Haus 2

 

Ansprechpartner/innen

Anne Schön (Sozialdienst), Tel. 0641/403 314
anne.schoen@vitos-giessen-marburg.de

 

Suchtbereich: Übergangseinrichtung Haus 5

 

Ansprechpartner/innen

Rainer Römer (Leitung der Übergangseinrichtung)
rainer.roemer@vitos-giessen-marburg.de

Tel. 0641/403 312

 

 

Drogenentgiftung, Haus 2   2 Plätze
Übergangseinrichtung, Haus 5   3 Plätze
In der Drogenentgiftung Haus 2 wird die Mutter/der Vater als Patientin/Patient aufgenommen. Der Aufenthalt der Elternteile wird von der Krankenkasse übernommen. Für die Kosten der Kinder ist das Jugendamt oder die Krankenkasse zuständig.

In der Übergangseinrichtung Haus 5 gelten die Eltern als Klientinnen/Klienten, deren Aufenthalt vom Landeswohlfahrtsverband finanziert wird. Kostenträger für die Kinder ist das örtlich zuständige Jugendamt.

Eine schriftliche Kostenzusage muss vor der Aufnahme auf beiden Stationen vorliegen.

 

Zielgruppe der Drogenentgiftung und der Übergangseinrichtung sind drogenabhängige Mütter und/oder Väter während bzw. nach einer körperlichen Entgiftung. Ziele der Behandlung sind:

 

  • Herstellung und Erhaltung einer natürlichen und drogenfreien Beziehung zwischen Eltern und Kind
  • Erlernen von Fertigkeiten der angemessenen Versorgen
  • Veranlassung von Hilfen (SPFH o.Ä.) bei Bedarf
  • Unterstützung bei der Perspektivenentwicklung, z.B. die Vermittlung einer Weiterbehandlung

 

Ein zusätzliches Angebot besteht in der Aufnahme von Schwangeren, die in Kooperation mit der Frauenklinik der Justus-Liebig-Universität sowie in Kooperation mit Familienhebammen betreut werden.

 

Betreuungsintensität

Während des therapeutischen Angebots werden die Kinder von unserem Kinderbetreuungsteam beaufsichtigt. Außerhalb der Therapiezeit sind die Eltern für die Beaufsichtigung und Betreuung ihrer Kinder selbst verantwortlich. Bestehende Kontakte zu Hebammen, SPFH etc. können bei Wohnortnähe aufrecht erhalten werden. Familiengespräche sind Teil unseres Angebotes und werden bei Bedarf in Anspruch genommen.

 

Räumliche Ausstattung

Die Drogenentgiftung in Haus 2 erfolgt in einem geschlossenen Rahmen. Die Kinder werden gemeinsam mit einem Elternteil oder beiden Eltern in einem Zimmer untergebracht.

Die Übergangseinrichtung wird als offenes Haus geführt. Während ihres Aufenthaltes hier bewohnen Eltern und Kind ein gemeinsames Zimmer, das auf Wunsch nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann.

Beide Stationen verfügen über ein kindgerecht ausgestattetes Spielzimmer sowie Spielmöglichkeiten im Außenbereich.

AnsprechpartnerIn u. Kontakt

siehe Beschreibung