In den Wohnbereich für Mütter und Kinder können minderjährige und volljährige Schwangere bzw. Mütter/ Väter mit ihren Kleinkindern aufgenommen werden, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung pädagogische Unterstützung benötigen. Allgemeines Ziel der Betreuung ist es, die Mütter in die Lage zu versetzen, Verantwortung für sich selbst und ihr Kind zu übernehmen, um ein selbständiges Leben mit ihrem Kind führen zu können.
Rechtsgrundlage: §19 SGB VIII ( Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kind )
Aufnahmealter: Schwangere / Eltern ab 14 Jahre
Betreuungsalter: Kinder 0-6 Jahre; Eltern ab 14 Jahre
Anzahl der Plätze: 8 Plätze für Eltern, 8 Plätze für Kinder
Art der Hilfe
Gemeinsame Wohnform für Mütter / Väter und ihre Kinder in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit der Möglichkeit zur stufenweisen Verselbständigung
Betreuungszeiten: über Tag und Nacht
Personalanhaltswert: 1 : 1,8