In den Wohnbereich für Mütter und Kinder können minderjährige und volljährige Schwangere bzw. Mütter/ Väter mit ihren Kleinkindern aufgenommen werden, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung pädagogische Unterstützung benötigen. Allgemeines Ziel der Betreuung ist es, die Mütter in die Lage zu versetzen, Verantwortung für sich selbst und ihr Kind zu übernehmen, um ein selbständiges Leben mit ihrem Kind führen zu können.
Rechtsgrundlage: §19 SGB VIII ( Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kind )
Aufnahmealter: Junge schwangere Frauen ca. 14 – 21 Jahren
Betreuungsalter: 0 – 25 Jahren (in Ausnahmefällen auch darüber)
Anzahl der Plätze
Vollstationärer Bereich: 6 Plätze für Mütter und Kinder, 6 Plätze für Kinder
Teilstationärer Bereich: 2 Plätze für Mütter, 2 Plätze für Kinder
Art der Hilfe
Gemeinsame Wohnform für Mütter und Kinder in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit der Möglichkeit zur Verselbständigung im teilstationären Bereich
Betreuungszeiten: über Tag und Nacht
Personalanhaltswert: 1 : 1,8