Wer bzw. was ist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)

Gemeinsam wachsen. Seit über 30 Jahren.

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der hessischen Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen besteht seit über 30 Jahren und ist ein freier Zusammenschluss von aktuell ca. 20 hessischen Einrichtungen, die Mutter/Vater-Kind-Betreuungen anbieten. Es handelt sich überwiegend um Träger der stationären Jugendhilfe (SGB VIII), vereinzelt auch klinische und Reha-Einrichtungen. 

Die Angebote richten sich an jugendliche und erwachsene schwangere Frauen sowie Mütter und Väter mit ihren Kindern, die aufgrund ihres Alters und / oder persönlicher Schwierigkeiten und problematischer Lebensumständen Hilfe bei der Versorgung und Förderung ihrer Kinder benötigen.

Die LAG fördert die Weiterentwicklung der Angebote der Mitgliedsinstitutionen für alleinerziehende Eltern mit ihren Kindern, Familien mit besonderen Entwicklungsaufgaben und jugendliche Eltern(teile).

Die LAG dient der Förderung der Kooperation und des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedsorganisationen sowie der Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber Verbänden, Behörden und anderen Institutionen.

Ein Dach für die hessischen Mutter/Vater-Kind-Hilfen

Wir verstehen uns als Netzwerk, Lobby und Informationsbörse der Träger von Mutter/Vater-Kind-Hilfen in Hessen. 

Wir veranstalten regelmäßig Fachtage zu spezifischen Themen und verfassen Stellungnahmen zu relevanten sozialpolitischen Fragestellungen. So gab es eine wichtige und wirkungsvolle LAG-Stellungnahme zur Reform des SGB VIII, bezüglich §19 SGB VIII (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder). 

Durch das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde erreicht, dass der §19 SGB VIII nunmehr nicht nur für alleinerziehende Elternteile, sondern auch für Familien- und Partnerkonstellationen wirksam wird. Das stellt alle Kostenträger und Leistungserbringer vor neue Herausforderungen, um diesem Bedarf gerecht zu werden.

Die Mitgliedschaft in der LAG steht allen Einrichtungen, die Mutter/Vater-Kind-Betreuungen in Hessen leisten, offen. Die Mitgliedschaft wird durch eine formlose Beitrittserklärung an die Geschäftsführung erklärt. Die LAG hat keine formale Vereinsstruktur.

Die Satzung als PDF öffnen

Hinweis zu Cookies

Diese Website verwendet technische und funktionale Cookies. Diese benötigen wir zwingend, damit die Webseite funktioniert und dieser Cookie-Banner ausgeblendet werden kann. Mehr dazu unter unserer Datenschutzerklärung

Infos
Mehr Info